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Die Aspekte des Bauens, die mit öffentlicher Planung, behördlichen Genehmigungen und behördlichen Anordnungen zu tun haben, fassen wir im Arbeitsgebiet Öffentliches Baurecht zusammen.
Hierzu gehören zum Beispiel der Erlass von Bebauungsplänen, die Erteilung, Änderung oder Verhinderung von Baugenehmigungen, die Anordnung von Abrissverfügungen oder die Festsetzung von Anliegerbeiträgen. Auch auf diesem Gebiet beraten und vertreten wir unsere Mandanten unter Einbeziehung aller relevanten rechtlichen Gesichtspunkte umfassend. Unser Ziel ist es dabei, durch rechtzeitiges konstruktives Handeln im behördlichen Verfahren langwierige Verwaltungsgerichtsprozesse möglichst zu vermeiden.
Sie brauchen eine Baugenehmigung? Wir beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden. Wenn nötig, fechten wir Ihren Anspruch gerichtlich durch.

Ihrem Nachbarn wird für ein Vorhaben, das Sie verhindern möchten, eine Baugenehmigung erteilt? Wir prüfen die Rechtslage und erheben in Ihrem Auftrag Nachbar- widerspruch und Klage, führen, wenn erforderlich, auch ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren durch. Ob es um den Bestandsschutz einer emittierenden gewerblichen Anlage gegen eine heranrückende Wohnbebauung geht oder die Erhebungen von Einwendungen im Planaufstellungs- verfahren: bei uns finden Sie kompetente rechtliche Beratung und Vertretung.

Sie sind Adressat einer Abwasserbeitragsbescheides? Wir prüfen den Bescheid auf rechtliche und rechnerische Richtigkeit und vertreten Sie im Widerspruchsverfahren und notfalls im Verwaltungsprozess.

Unsere Kompetenz im Öffentlichen Baurecht steht auch Genehmigungsbehörden zur Verfügung. Diese beraten und vertreten wir in Auseinandersetzungen über ihre Bescheide.
Ihre Ansprechpartner:
Björn Schugardt
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t.